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Mietrecht 2026:
Was Sie über Befristungsregeln und Mietpreisbremse wissen müssen
In den letzten Monaten hat sich das österreichische Mietrecht grundlegend gewandelt. Mit dem „Mietenpaket 2026“ und begleitenden Gesetzen wurden zentrale Regeln zur Wertsicherung und zur Befristung von Mietverträgen neu gestaltet. Seit dem 1. Jänner 2026 wird bei befristeten Mietverträgen streng unterschieden, wer die Wohnung vermietet (siehe § 29 MRG). Die gesetzliche Mindestbefristung beträgt nun fünf Jahre (zuvor drei Jahre), wenn sich der Vermieter nicht erfolgreich auf seine fehlende Unternehmereigenschaft berufen kann; unterschreitet ein befristeter Vertrag diese Mindestdauer, gilt er automatisch als "unbefristet" – ein massiver Vorteil für den Mieter. Zudem sind Mieterhöhungen bei fast allen Wohnungsmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG (zB Altbau, Gemeindebau, privater Neubau/Eigentumswohnungen in Mehrparteienhäusern) gedeckelt. Für Mieter bedeutet dies mehr Schutz vor galoppierenden Preisen, für Vermieter steigen die Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Die neuen Regeln sind technisch komplex. Wertsicherungsklauseln müssen heute präziser denn je formuliert sein, um vor Gericht standzuhalten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem laufenden Mietvertrag oder planen Sie eine Neuvermietung? Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung und Überprüfung Ihrer Verträge.
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