Verwaltungsrecht & Verwaltungsstrafrecht

Wir kämpfen uns für Sie durch den Behördendschungel.

In unserem Alltag finden sich zahlreiche Verwaltungsmaterien auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene, die von verschiedenen Behörden zu vollziehen sind. Unsere Klienten stehen bei der Verwirklichung ihrer Ideen und Projekte oft vor großen Herausforderungen, wenn es um die Erwirkung von Behördenbewilligungen geht, da regelmäßig mehrere öffentlich-rechtliche Materien und unterschiedliche Behördenzuständigkeiten parallel zu beachten und abzuarbeiten sind:

  • So können bspw. bei einem Bauprojekt neben einer Baubewilligung auch eine forstrechtliche Genehmigung (zB für eine Rodung), eine wasserrechtliche und allenfalls auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung (zB für die Entsorgung der Oberflächenwässer) erforderlich sein.
  • Bei Betriebsübergaben oder -erweiterungen dürfen zB vor allem auch gewerberechtliche Voraussetzungen nicht außer Acht gelassen werden.
  • Für die Schaffung eines neuen Bauplatzes im Tiroler „Freiland“ bedarf es bspw. neben den raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen (Umwidmung) und der baurechtlichen Grundteilungsbewilligung regelmäßig auch einer Bewilligung nach dem Tiroler Höfegesetz, wenn das Grundstück dem Gutsbestand eines geschlossenen Hofes entnommen werden soll.
  • Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sind stets restriktive grundverkehrsgesetzliche Bestimmungen zu beachten, auf die meist ein ganz besonderes Augenmerk zu legen ist.

Büroschrank mit Büchern
Büroschrank mit Büchern

Verwaltungsstrafen 

effektiv bekämpfen

Unsere Klienten profitieren bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nicht nur durch die fachliche Kompetenz unserer Kanzlei in den jeweiligen Rechtsmaterien, sondern vor allem auch durch unser über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk zu Organisationen, Institutionen, Ziviltechnikern, Sachverständigen und vielen mehr.

 

Wir verfechten die Interessen unserer Klienten dabei nicht nur im Behördenverfahren, sondern auch vor den Landesverwaltungsgerichten (bzw. dem Bundesverwaltungsgericht) und nötigenfalls vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

In Sachen des Verwaltungsstrafrechtes treten wir als Verteidiger für die Rechte unserer Klienten ein. Dabei prüfen wir zunächst die wider unsere Klienten erhobenen Vorwürfe, entwickeln gemeinsam eine passende Verteidigungsstrategie, auf deren Basis wir Stellungnahmen und Beweisanträge in das Ermittlungsverfahren einfließen lassen und erforderlichenfalls auch entsprechende Rechtsmittel erheben.

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