Wir kämpfen uns für Sie durch den Behördendschungel.
In unserem Alltag finden sich zahlreiche Verwaltungsmaterien auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene, die von verschiedenen Behörden zu vollziehen sind. Unsere Klienten stehen bei der Verwirklichung ihrer Ideen und Projekte oft vor großen Herausforderungen, wenn es um die Erwirkung von Behördenbewilligungen geht, da regelmäßig mehrere öffentlich-rechtliche Materien und unterschiedliche Behördenzuständigkeiten parallel zu beachten und abzuarbeiten sind:
Verwaltungsstrafen
effektiv bekämpfen
Unsere Klienten profitieren bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nicht nur durch die fachliche Kompetenz unserer Kanzlei in den jeweiligen Rechtsmaterien, sondern vor allem auch durch unser über Jahrzehnte gewachsenes Netzwerk zu Organisationen, Institutionen, Ziviltechnikern, Sachverständigen und vielen mehr.
Wir verfechten die Interessen unserer Klienten dabei nicht nur im Behördenverfahren, sondern auch vor den Landesverwaltungsgerichten (bzw. dem Bundesverwaltungsgericht) und nötigenfalls vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
In Sachen des Verwaltungsstrafrechtes treten wir als Verteidiger für die Rechte unserer Klienten ein. Dabei prüfen wir zunächst die wider unsere Klienten erhobenen Vorwürfe, entwickeln gemeinsam eine passende Verteidigungsstrategie, auf deren Basis wir Stellungnahmen und Beweisanträge in das Ermittlungsverfahren einfließen lassen und erforderlichenfalls auch entsprechende Rechtsmittel erheben.
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Telefon: +43 5356 626 82
E-Mail: office@wendling.at