Verträge sind zum
Vertragen da.
Verträge sollen dazu dienen, Konflikte durch klare Regeln zu vermeiden und eine Basis für eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Als Vertragserrichter legen wir auf diese Prämisse größtmöglichen Wert.
Für die Übertragung des Eigentumsrechtes an Liegenschaftsvermögen errichten wir vor allem Kaufverträge, Schenkungs- und Übergabsverträge, wobei das von uns erstellte Vertragswerk letztlich ein Produkt auf Basis der Vorstellungen und Wünsche unserer Klienten gepaart mit jahrzehntelangem Knowhow unserer Kanzlei darstellt.
Um den Vertragspartnern bei der Transaktion von Immobilien größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten, stehen wir nicht nur als verlässlicher Treuhänder für die Überwachung und Weiterleitung von Kaufpreiszahlungen und vertragsbezogener Steuern und Gebühren parat, sondern begleiten und überwachen wir Immobilienverträge von der Errichtung bis zur grundbücherlichen Abwicklung.
Vertragskonzepte so individuell,
wie Ihre Bedürfnisse
Neben den vorgenannten Veräußerungsverträgen werden von unserer Kanzlei regelmäßig alle gängigen Vertragstypen, insbesondere
nach den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten errichtet und abgewickelt.
Unseren unternehmerischen Klienten stehen wir als erfahrener Vertragserrichter und Treuhänder zur Abwicklung kleinerer und größerer Bauträgerprojekte zur Seite, bei denen die Bestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) zur Anwendung gelangen. Unsere Tätigkeit umfasst bei derartigen Projekten darüber hinaus in aller Regel auch die ständige Projektbegleitung in Behördenverfahren, vor allem im Bauverfahren.
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Adresse: Obere Gänsbachgasse 7, 6370 Kitzbühel
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