Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung wird eine bestimmte medizinische Behandlung vorweg abgelehnt.
Diese Erklärung soll für den Fall gelten, dass sich der Patient nicht mehr wirksam äußern kann. Sei es, weil er nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren kann, sei es, weil er nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt. Nur die an strenge Anforderungen geknüpfte verbindliche Patientenverfügung ist vom Arzt und anderen Beteiligten zu respektieren, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind und eine Behandlung medizinisch indiziert wäre. Das kann so weit gehen, dass eine lebenserhaltende Behandlung unterbleiben muss.
Weitere allgemeine Informationen zur Patientenverfügung finden Sie im Download-Bereich unserer Website.
Nehmen Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand.
Neben diesen allgemeinen Informationen stellen wir unseren Klienten gerne auch Ratgeber (falls gewünscht gerne auch in vereinfachter Sprache) sowie ein von unserer Kanzlei konzipiertes Formular zur Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung zur Verfügung. Auf Basis der von uns bereitgestellten Unterlagen, insbesondere des Formulars, ist von unseren Klienten sodann ein ärztliches Aufklärungsgespräch zur umfassenden Aufklärung der medizinischen Risiken und Möglichkeiten erforderlich, um letztlich eine verantwortungsvolle Entscheidung zu ermöglichen.
Neben der ärztlichen Aufklärung ist für eine verbindliche Patientenverfügung eben auch deren Errichtung vor einer hierzu qualifizierten Person, so zB vor einem Rechtsanwalt, erforderlich, damit dem Patienten auch die rechtlichen Auswirkungen seiner Verfügung von vornherein klar sind. Dadurch sollen auch Unklarheiten, Missverständnisse und Ungereimtheiten möglichst ausgeschaltet werden.
Je nach Wunsch unserer Klienten kann von unserer Kanzlei sodann bloß die Tatsache der Errichtung der Patientenverfügung oder aber auch eine gescannte Abbildung der Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert bzw. abgespeichert werden.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie noch heute festlegen, wer in Ihrem Namen und in welchen Lebensbereichen für Sie handeln und entscheiden darf, wenn Sie eines Tages selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich somit um das Instrument, mit welchem Sie Ihre Angelegenheiten noch vor dem Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit selbst regeln können.
Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Wirkungsbereich des Vorsorgebevollmächtigten sehr individuell geregelt werden kann. Sie können die betreffende Person für einzelne Rechtsgeschäfte (zB Liegenschaftsverkauf) oder für bestimmte Arten von Angelegenheiten (zB Verwaltung Ihres Vermögens) einsetzen.
Bei der Vorsorgevollmacht sind zwei Schritte auseinanderzuhalten, nämlich ihre Errichtung und ihre Wirksamkeit. In einem ersten Schritt wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) die Errichtung einer Vorsorgevollmacht registriert. Erst mit Eintritt und Eintragung des sogenannten „Vorsorgefalls“ – also dem Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit – in einem zweiten Schritt wird die Vorsorgevollmacht wirksam.
Weitere allgemeine Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie im Download-Bereich unserer Website.
Unsere Empfehlung:
persönliche Beratung
Neben diesen allgemeinen Informationen stellen wir unseren Klienten gerne auch Ratgeber (falls gewünscht gerne auch in vereinfachter Sprache) sowie ein von unserer Kanzlei konzipiertes Formular zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung.
Wir sind unseren Klienten gerne im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches bei der Errichtung ihrer Vorsorgevollmacht behilflich und nehmen sodann die Registrierung der Vorsorgevollmacht, allenfalls in Zukunft auch den Eintritt des Vorsorgefalles im ÖZVV vor.
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