Immobilienrecht & Grundbuch

Liegenschaften sind unsere

Leidenschaft.

Mit über sieben Jahrzehnten Erfahrung im Immobilienrecht beraten wir Sie gerne mit jenem Knowhow, das es rund um Ihr Immobilienvermögen braucht.

 

Als Vertragserrichter und Treuhänder begleiten wir Liegenschaftstransaktionen von der Prüfung von Angeboten bis hin zur Grundbuchseintragung. Neben den vielen vertragsrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten, die sich beim Kauf, Tausch oder auch bei Schenkungen und Übergaben von Immobilien ergeben, punkten wir vor allem mit unserer Expertise im Tiroler Raumordnungs- und Baurecht und im Grundverkehrsrecht.

  

Viele unserer Klienten begleiten wir weit über den bloßen Kauf von Liegenschaften und Grundstücken hinaus, indem wir in engem Kontakt mit der jeweiligen Ortsgemeinde und den zuständigen Behörden auch die raumordnungsrechtlichen Möglichkeiten (Bebauungs- und Flächenwidmungspläne) abklären und unsere Klienten dann auch bei der Bebauung ihres Grundstückes zur Seite stehen.

 

Weiters steht auch die Nutzung vollendeter Bauprojekte und bestehender Objekte im Fokus unserer Beratungs- und Vertretungstätigkeiten, wobei sich unsere Klienten bei zahlreichen damit verbundenen Rechtsgebieten, insbesondere Grundbuchsangelegenheiten, Eigentums- und Besitzschutzansprüchen und nachbarrechtlichen Themen, auf unsere Expertise verlassen können. Ein ganz besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit umfasst die Verteidigung der Rechte unserer Klienten rund um das – vor allem in Tirol – äußerst sensible Thema „Freizeitwohnsitz“.

Büroschrank mit Büchern
Büroschrank mit Büchern

Rechtssicherheit durch

grundbücherliche Sicherstellung

Wir sind regelmäßig mit der Prüfung oder Begründung, grundbücherlichen Eintragung oder Änderungen aller dinglicher Rechte, seien es

  • das Eigentums- und Wohnungseigentumsrecht,
  • Pfandrechte in Form von Fest- oder Höchstbetragshypotheken,
  • persönliche Wohnungsgebrauchsrechte und Fruchtgenussrechte,
  • Grunddienstbarkeitsrechte (Servituten) aller Art, wie zB zur infrastrukturellen Erschließung von Liegenschaften erforderliche Geh- und Fahrrechte und Leitungsrechte sowie
  • Reallasten aller Art oder
  • das Baurecht nach dem Baurechtsgesetz,

befasst und erstellen das hierzu individuell gewünschte Vertragswerk.

Kontakt

Rechtsberatung
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