Sagen Sie Ja zu profunder Beratung und Vertretung.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Ansprüchen und rechtlichen Möglichkeiten bei aufrechter Ehe und im Falle einer Ehescheidung.
Viele unserer Klienten legen großen Wert darauf, bereits im Vorfeld ihrer anstehenden Eheschließung – oder auch während aufrechter Ehe – für den Fall einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung ihrer Ehe klare vertragliche Verhältnisse zu schaffen. Wir stehen für die Errichtung solcher Vorabvereinbarungen („Eheverträge“) gerne bereit und beraten Sie umfangreich über deren möglichen Regelungsinhalte.
Ehescheidung und Vermögensaufteilung
Für eine von beiden Eheleuten gewollte, sogenannte einvernehmliche Ehescheidung muss neben gewissen formalen Voraussetzungen über bestimmte Themen jedenfalls Einvernehmen herrschen – insbesondere über die Betreuung, das Kontaktrecht, die Unterhaltspflicht und die Obsorge der Kinder sowie die vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche der Ehegatten im Verhältnis zueinander. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich („Scheidungsfolgenvereinbarung“), zu deren Errichtung wir gerne mit unserem Knowhow bereitstehen. Nach Vorliegen der allseits unterfertigten schriftlichen Scheidungsfolgenvereinbarung ist die vor Gericht zu vollziehende Ehescheidung in den allermeisten Fällen sodann nur noch ein Formalakt.
Da nicht jede Ehe auf einvernehmlicher Basis geschieden werden kann, vertreten wir unsere Klienten regelmäßig auch in streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht, wo wir für ihr Recht eintreten.
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