Bauen Sie mit Weitblick und auf rechtlich stabilem Fundament.
Unsere fundierte und praxisnahe Expertise im Bereich des Tiroler und Salzburger Bau- und Raumordnungsrechtes basiert auf jahrzehntelanger Erfahrung und dem in dieser Zeit gewonnenen umfassenden Verständnis für die komplexen und ortsabhängigen Anforderungen dieses Fachgebiets.
Unsere seit über 70 Jahren bestehende Kanzlei hat sich auf die Beratung und Vertretung in sämtlichen baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert und wir stehen sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch Behörden als kompetente Rechtsexperten zur Seite.
Planung und Umsetzung mit klarer Strategie
Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Beratung und Vertretung unserer Klienten im Zusammenhang mit
sowie mit sämtlichen in einem Konnex dazu stehenden Angelegenheiten.
Unser Ziel ist dabei eine vorausschauende und verlässliche Projektbegleitung und die gemeinsame Erarbeitung einer Strategie zur erfolgreichen Verwirklichung der Pläne unserer Klienten. Wir stehen dabei regelmäßig in engem Kontakt mit Vermessungsbüros, Architekten, Ziviltechnikern, Bürgermeistern und Gemeindevertretern.
Ihre Experten für Wohnsitze in Tirol und Salzburg
Als seit vielen Jahrzehnten etablierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen maßgeschneiderte und fundierte rechtliche Beratung rund um die Nutzung von Liegenschaften in Tirol und Salzburg.
Wir sind besonders auf die komplexen und oft unübersichtlichen Regelungen im Bereich der Freizeitwohnsitze und touristischen Nutzung spezialisiert.
Die Nutzung von Immobilien unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen, die in allen österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Daneben variiert der faktische Umgang mit diesen Regelungen je nach Behörde. Nach der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung in Tirol sind „Freizeitwohnsitze“ gemäß
§ 13 Abs 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022:
„Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.“
Gemeinsamer Kern der Freizeitwohnsitzdefinitionen in den einzelnen Bundesländern ist, dass Gebäude, Wohnungen oder Wohnräume nicht zur Deckung des ganzjährigen Wohnbedürfnisses bewohnt werden, sondern im Wesentlichen zu Freizeit-, Erholungs- und Ferienzwecken verwendet werden.
Mit unserer umfassenden Expertise in diesem Bereich unterstützen wir unsere Klienten dabei, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und ihre Liegenschaft einer optimalen Nutzung zuzuführen. Vor allem für Kaufinteressierte ist es von wesentlicher Bedeutung, sich vor einer Immobilienanschaffung im Detail über die Nutzungsmöglichkeiten zu informieren. Die Prüfung der den bau- und raumordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Möglichkeiten der Nutzung nehmen wir dabei gerne bereits auch im Zuge der Errichtung und Abwicklung von Kaufverträgen vor.
Durchblick beim Abgaben-Dschungel rund um Ihren Wohnsitz
Darüber hinaus begleiten wir Sie auch in Abgabenverfahren betreffend die Abfuhr der Leerstandsabgabe, Freizeitwohnsitzpauschale oder Freizeitwohnsitzabgabe.
Jede Situation ist einzigartig. Wir gehen gezielt auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und versuchen, mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und Strategien zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal wahren. Als Experten für Immobilienrecht und Freizeitwohnsitze in Tirol und Salzburg stehen wir Ihnen vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur langfristigen Begleitung und Vertretung vor Behörden und Gerichten gerne zur Verfügung.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Immobilie in Tirol rechtlich sicher und vorteilhaft zu nutzen.
Kontakt
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